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   BGH, 12.06.1991 - XII ZR 241/90   

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https://dejure.org/1991,2451
BGH, 12.06.1991 - XII ZR 241/90 (https://dejure.org/1991,2451)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1991 - XII ZR 241/90 (https://dejure.org/1991,2451)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - XII ZR 241/90 (https://dejure.org/1991,2451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsbegründungsfrist - Streit um eine eheliche Eigentumsgemeinschaft und Vermögensgemeinschaft - Nutzung einer Ehewohnung und deren Räumung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1174
  • FamRZ 1992, 531
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 160/86

    Fehlen des Zustellungsdatums im Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 12.06.1991 - XII ZR 241/90
    Diese Voraussetzung ist aber jedenfalls dadurch erfüllt, daß die Prozeßbevollmächtigte des Beklagten zweiter Instanz in ihrem beim Bundesgerichtshof am 30. November 1990 eingegangenen, von ihr unterzeichneten Schriftsatz angegeben hat, das bezirksgerichtliche Urteil sei an diesem Tage zugestellt worden (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1987 - VIII ZR 160/86 - NJW 1987, 2679, 2680; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1989 - IVb ZB 28/89 - FamRZ 1990, 866, 867).
  • BGH, 20.03.1991 - XII ZR 202/90

    Zulassung der Revision gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts

    Auszug aus BGH, 12.06.1991 - XII ZR 241/90
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 20. März 1991 (XII ZR 202/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, können Entscheidungen auf der Grundlage des § 39 DDR-FGB, wie sie das Bezirksgericht hier in bezug auf das streitbefangene Grundstück getroffen hat, gemäß §§ 621d Abs. 1, 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO der Revision zugänglich sein.
  • BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59

    Zustellung an einen Anwalt

    Auszug aus BGH, 12.06.1991 - XII ZR 241/90
    Von den für eine wirksame Zustellung am 26. Oktober 1990 erforderlichen Voraussetzungen (vgl. dazu BGHZ 30, 335, 336) [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59] kann hier lediglich die Ausstellung eines Empfangsbekenntnisses (§ 212a ZPO) zweifelhaft sein.
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZB 8/89

    Zustellung an Anwalt - Urteilszustellung - Empfangsbekenntnis - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 12.06.1991 - XII ZR 241/90
    Diese Voraussetzung ist aber jedenfalls dadurch erfüllt, daß die Prozeßbevollmächtigte des Beklagten zweiter Instanz in ihrem beim Bundesgerichtshof am 30. November 1990 eingegangenen, von ihr unterzeichneten Schriftsatz angegeben hat, das bezirksgerichtliche Urteil sei an diesem Tage zugestellt worden (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1987 - VIII ZR 160/86 - NJW 1987, 2679, 2680; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1989 - IVb ZB 28/89 - FamRZ 1990, 866, 867).
  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 155/06

    Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten bei Scheidung der Ehe

    Nach Absatz 1 dieser Vorschrift kommt nach der Rechtsprechung des Senats für die Auseinandersetzung über unteilbare Sachen - wie hier hinsichtlich des Hausgrundstücks auch geschehen - im Regelfall nur die Zuweisung von hälftigem Miteigentum nach Bruchteilen in Betracht (Senatsurteile BGHZ 117, 35, 48 f. = FamRZ 1992, 414, 418, vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1992, 531, 533 und vom 18. März 1992 - XII ZR 15/91 - FamRZ 1992, 923 f.).

    Sie eröffnen zwar die Möglichkeit, von der Umwandlung des Gesamteigentums in hälftiges Miteigentum an jedem einzelnen Gegenstand abzusehen und an ihrer Stelle eine Ausgleichszahlung anzuordnen (zu den Grenzen vgl. Senatsurteile BGHZ 117, 35, 42 ff. = FamRZ 1992, 414, 416, vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1992, 531, 533 und vom 18. März 1992 - XII ZR 15/91 - FamRZ 1992, 923, 924) oder einen hälftigen Wertausgleich durch Zuweisung der Alleinberechtigung an anderen gemeinschaftlichen Vermögensgegenständen vorzunehmen.

    Sie findet ihre Fortsetzung in der - mit der anteiligen Zuweisung von Bruchteilseigentum am Hausgrundstück einhergehenden - Aufgabe des Gerichts, ggf. auch eine fortdauernde Nutzung des künftig im Bruchteilseigentum stehenden Hausgrundstücks durch den Beklagten im Wege der Begründung eines Mietverhältnisses zu ermöglichen (vgl. Senatsurteile BGHZ 117, 35, 48 f. = FamRZ 1992, 414, 418, vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1992, 531, 533 und vom 18. März 1992 - XII ZR 15/91 - FamRZ 1992, 923, 924).

    Vielmehr ist eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich auch insoweit nicht geboten, als die Ehegatten die Verteilung teilweise durch Einigung regeln oder eine solche einvernehmliche Regelung beabsichtigen (vgl. Senatsurteile BGHZ 117, 35, 54 f. = FamRZ 1992, 414, 419 und vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1992, 531, 533).

  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 53/91

    Form der Berufung bei Fristbeginn vor Beitritt

    Der Irrtum beruhte auf den rechtlichen Übergangsschwierigkeiten, die im Gefolge des Beitritts vom 3. Oktober 1990 auftraten und die Anwälte im Beitrittsgebiet in der ersten Zeit vor eine Ausnahmesituation stellten, in der sie nicht den sonst an die Sorgfalt eines Anwalts zu stellenden Anforderungen unterworfen werden konnten (Senatsbeschluß vom 12. Juni 1991 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1991, 1174, 1175).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 263/91

    Anforderungen an die Begründung .... Berufung gegen ein Urteil des Kreisgerichts

    In diesem Verfahren stellen Anträge der Parteien bloße Vorschläge dar, die das Gericht in keiner Weisen binde (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 -, FamRZ 1992, 531, 532).

    Dieser Vortrag des Beklagten gewinnt Bedeutung angesichts der Rechtsprechung des Senats, bei der Übertragung eines Hausgrundstücks zu Alleineigentum an einen Ehegatten nach § 39 Abs. 1 FGB müsse das Gericht nicht nur gleichzeitig die Erstattungspflicht festsetzen, sondern auch ihre Erfüllung sichern; Wohnbedürfnisse eines Ehegatten und der gemeinsamen Kinder rechtfertigten wegen des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Zuweisung eines Grundstückes zu Alleineigentum nicht, wenn ihnen auch bei der Begründung von Miteigentum dadurch Rechnung getragen werden könne, daß zugleich ein Mietverhältnis begründet werde (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 -, FamRZ 1992, 531, 532; 15. Januar 1992 - XII ZR 202/90 -, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, insbesondere Seite 13 f).

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2006 - 2 WF 189/05

    Sachliche Zuständigkeit für die Klage des getrenntlebenden Ehegatten auf

    Der aus einer (behaupteten) Einigung über den Hausrat hergeleitete Ausgleichszahlungsanspruch stellt dabei gegenüber einem Antrag auf Regelung nach der HausratsVO einen anderen prozessualen Streitgegenstand dar, und zwar auch dann, wenn der auf Regelung nach der HausratsVO gerichtete Antrag ausdrücklich als Sachantrag auf eine entsprechende Ausgleichszahlung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 HausratsVO formuliert ist; denn unabhängig davon, dass beiden Anträgen unterschiedliche Lebenssachverhalte anspruchsbegründend zugrunde liegen (Vereinbarung einerseits, zu verteilender Hausrat andererseits), ist der Antrag auf Regelung nach der HausratsVO überhaupt nur ein sog. Verfahrensantrag ohne Bindung des Familiengerichts an einen damit verbundenen Sachantrag (BGH FamRZ 1992, 531, 532 u. 414, 419; Johannsen/Henrich/Brudermüller, aaO, § 13 HausratsVO Rdn. 2).
  • OLG Brandenburg, 27.08.1996 - 9 WF 83/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein

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  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 124/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Postulationsfähigkeit des

    Die Versäumung der Berufungsfrist läßt sich auch nicht auf eine Schwierigkeit rechtlicher oder tatsächlicher Art zurückführen, die als entschuldbare Übergangsschwierigkeit infolge des am 3. Oktober 1990 vollzogenen Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland beurteilt werden könnte (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 12. Juni 1991 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1991, 1174).
  • OLG Naumburg, 23.06.2006 - 3 UF 22/06

    Anforderungen an Verfahren zur Verteilung des ehegemeinschaftlichen Hausrates

    Sie stellen lediglich die Vorschläge der Beteiligten dar und sind als solche zu behandeln (vgl. BGH FamRZ 1992, 531).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2002 - 10 WF 18/02

    Gerechte und zweckmäßige Aufteilung des Hausrates bei Ehescheidung

    Dabei kommt dem das Verfahren einleitenden Antrag nur die Bedeutung eines Verfahrensantrags, nicht diejenige eines Sachantrags zu, der Antrag stellt vielmehr einen Vorschlag für die vom Gericht von Amts wegen zu treffende Entscheidung dar (vgl. BGH, FamRZ 1992, 531, 532; FamVerf/Schael, § 5, Rz. 58).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 241/90

    Nacheheliche Auseinandersetzung - Wirksame Scheidung vor dem Zeitpunkt der

    Nach Überleitung des Verfahrens auf den Bundesgerichtshof ließ der Senat das Rechtsmittel zu, soweit es sich gegen die Übertragung des Alleineigentums an dem gemeinschaftlichen Grundstück auf die Ehefrau richtet (abgedruckt in FamRZ 1991, 1174 = DtZ 1991, 345).
  • OLG Naumburg, 23.03.2001 - 3 WF 40/01

    Ehescheidung vor DDR-Beitritt - keine Umwandlung in Bruchteilseigentum

    Sollte das Amtsgericht im Rahmen des Verfahrens dem Antragsgegner das Hausgrundstück der Parteien zusprechen, weist der Senat darauf hin, dass die Übertragung des Grundstücks zu Alleineigentum des Antragsgegners gegen Festsetzung eines von ihm zu entrichtenden Erstattungsbetrags derart gesichert werden kann, dass die Erfüllung durch den Antragsgegner (der Zeitpunkt der Zug um Zug zu erfüllenden Verpflichtung, ist auf Grund des kalendermäßig nicht im Voraus berechenbaren Eintrags als Eigentümer im Grundbuch) durch Eintragung einer Sicherungshypothek oder ähnlicher Weise gesichert wird (vgl. BGH FamRZ 1992, 531).
  • OLG Brandenburg, 17.04.1998 - 10 UF 105/97

    Einspruch gegen Versäumnisurteil wegen Ablehnung der Übertragung des

  • OLG Rostock, 14.02.1994 - 3 W 61/93

    Belastung eines in Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks mit Hypotheken;

  • BGH, 29.02.1996 - VII ZB 34/95

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nachträglicher

  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 189/91

    Formanforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

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